Blasonierung
Die Blasonierung ist die präzise Beschreibung eines Wappens in der heraldischen Fachsprache. Die bildliche Darstellung eines Wappens kann unterschiedlich ausfallen und im Laufe der Zeit auch stilistisch modernisiert werden. Sie hängt vom ausführenden Künstler und dem jeweiligen Zeitgeschmack ab. Unabhängig davon muss sie stets den anerkannten Regeln der Heraldik entsprechen.
Für die Blasonierung gelten folgende Grundsätze:
Damaszierungen
Neben der Schraffierung gibt es die wesentlich ältere Damaszierung. Ihr Name leitet sich von den ornamentalen Mustern der aus Damaskus importierten Stoffe ab. Damaszierungen bestehen aus dekorativen Linien, die meist in einem helleren oder dunkleren Farbton des jeweiligen Feldes ausgeführt sind. Sie dienen ausschliesslich der Verzierung und haben keine heraldische Bedeutung.
Ein neues Familienwappen
Wo kein überliefertes Familienwappen vorhanden ist, kann jederzeit ein neues Wappen geschaffen werden. Es muss jedoch eigenständig sein und sich eindeutig von allen bereits bestehenden Wappen unterscheiden. Eine Neuschöpfung ist nicht nur zulässig, sondern entspricht einer jahrhundertealten heraldischen Tradition.
Die Gestaltung kann sich am Familiennamen, an der Familiengeschichte, dem Beruf, der Herkunft, dem Wohnort oder anderen persönlichen Bezügen orientieren. Ebenso kann sie einer freien schöpferischen Idee entspringen, sofern sie den anerkannten Regeln der Heraldik entspricht. Ein gelungenes Wappen zeichnet sich durch Klarheit, Einprägsamkeit und zeitlose Symbolik aus.
Nicht alles eignet sich jedoch als Wappenbild. Gegenstände, die lediglich ein Hobby oder eine vorübergehende Freizeitbeschäftigung darstellen – etwa Sportgeräte oder moderne Alltagsgegenstände –, sind aus heraldischer Sicht ungeeignet. Ein Wappen soll Werte, Herkunft oder charakteristische Merkmale seiner Träger dauerhaft zum Ausdruck bringen und auch für kommende Generationen Bestand haben.
Der Wappenstifter bestimmt, wer berechtigt ist, das neu geschaffene Wappen zu führen. Üblicherweise steht dieses Recht dem Stifter selbst sowie seinen Nachkommen gleichen Namens zu. Damit wird das Wappen zu einem bleibenden Familienzeichen, das von Generation zu Generation weitergegeben werden kann.
Farben und ihre Bedeutung
Die Farben wurden ursprünglich nach ihrer symbolischen Bedeutung gewählt und den Planeten sowie den Edelsteinen zugeordnet:
In der Heraldik werden Farben grundsätzlich nicht in unterschiedlichen Helligkeitsstufen dargestellt. So wird beispielsweise nicht zwischen Hell- und Dunkelgrün unterschieden; massgebend ist allein die Grundfarbe Grün. Ebenso werden Schild und Wappenfiguren traditionell ohne plastische Wirkung wiedergegeben, das heisst ohne Schattierungen oder räumliche Effekte.
Farben und Metalle
Das wichtigste Gestaltungselement eines Wappens ist die Farbe, in der Heraldik Tinktur genannt. Sie ist von so grundlegender Bedeutung, dass bereits eine Änderung der Tinktur als Wappenwechsel gilt.
In der Heraldik wird zwischen Metallen und Farben unterschieden:
Eine der wichtigsten heraldischen Regeln ist die Farb-Metall-Regel. Sie besagt, dass Metall weder auf noch neben Metall und Farbe weder auf noch neben Farbe stehen soll. In begründeten Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich.
Für zahlreiche gemeine Figuren haben sich im Laufe der Zeit bestimmte Tinkturen eingebürgert. So erscheinen der Löwe meist in Gold, Silber, Rot oder Schwarz, der Wolf in Blau oder Schwarz, der Fuchs, das Eichhörnchen und der Krebs in Rot. Der Elefant und die Taube werden häufig in Silber dargestellt, der Rüde und der Rabe in Schwarz, der Sittich – die heraldische Bezeichnung für den Papagei – in Grün sowie der Steinbock in Silber oder Schwarz. Wie in der Heraldik allgemein gilt auch hier: Ausnahmen sind jederzeit möglich.
Häufige Irrtümer
„Jedes Wappen ist irgendwo verzeichnet.“
In der Schweiz existiert kein offizielles Wappenregister. Zwar sind zahlreiche Wappen in Wappenbüchern und Wappensammlungen dokumentiert, doch selbst die umfangreichsten Sammlungen sind bei Weitem nicht vollständig. Es ist daher durchaus möglich, dass ein Wappen nirgends verzeichnet ist.
„Zu jedem Familiennamen gehört ein Wappen.“
Ein Wappen gehört nicht zu einem Familiennamen, sondern zu einem bestimmten Geschlecht beziehungsweise einer Familie. Verschiedene, nicht miteinander verwandte Familien mit demselben Namen führen deshalb oft unterschiedliche Wappen. Umgekehrt können verschiedene Familiennamen auf dasselbe Wappen zurückgehen, etwa durch Namensänderungen oder andere historische Entwicklungen.
„Jedes Wappen hat eine bestimmte Bedeutung.“
Dies trifft lediglich auf sogenannte redende Wappen zu, bei denen das Wappenbild auf den Familiennamen anspielt. Die meisten Wappenbilder des Mittelalters und späterer Zeiten wurden jedoch vermutlich eher frei und ohne tiefere Symbolik gewählt. Behauptungen, wonach Farben oder Figuren eine festgelegte verborgene Bedeutung hätten, beruhen meist auf späteren, wissenschaftlich nicht belegbaren Deutungen. Ein geheimer Sinn liegt den meisten Wappen nicht zugrunde.
„Jedes Wappen hat nur eine einzige richtige Form.“
Ein Wappen wird durch seine Blasonierung, also die heraldische Beschreibung, eindeutig festgelegt. Die zeichnerische Ausführung kann hingegen variieren. Innerhalb der Vorgaben der Blasonierung und der heraldischen Regeln besitzt der Heraldiker einen gewissen gestalterischen Spielraum. Deshalb können verschiedene Darstellungen desselben Wappens gleichermassen korrekt sein.
„Und eigentlich sind wir adlig.“
Die überwiegende Mehrheit aller Wappen wurde von ihren Trägern frei angenommen. Dies gilt insbesondere für bürgerliche und bäuerliche Wappen. So häufig die Behauptung zu hören ist, man stamme aus einem Adelsgeschlecht, so selten entspricht sie den historischen Tatsachen. Ein Wappen allein ist kein Nachweis für eine adelige Herkunft.