Ein neues Familienwappen
Wo kein überliefertes Familienwappen vorhanden ist, kann jederzeit ein neues Wappen geschaffen werden. Es muss jedoch eigenständig sein und sich eindeutig von allen bereits bestehenden Wappen unterscheiden. Eine Neuschöpfung ist nicht nur zulässig, sondern entspricht einer jahrhundertealten heraldischen Tradition.
Die Gestaltung kann sich am Familiennamen, an der Familiengeschichte, dem Beruf, der Herkunft, dem Wohnort oder anderen persönlichen Bezügen orientieren. Ebenso kann sie einer freien schöpferischen Idee entspringen, sofern sie den anerkannten Regeln der Heraldik entspricht. Ein gelungenes Wappen zeichnet sich durch Klarheit, Einprägsamkeit und zeitlose Symbolik aus.
Nicht alles eignet sich jedoch als Wappenbild. Gegenstände, die lediglich ein Hobby oder eine vorübergehende Freizeitbeschäftigung darstellen – etwa Sportgeräte oder moderne Alltagsgegenstände –, sind aus heraldischer Sicht ungeeignet. Ein Wappen soll Werte, Herkunft oder charakteristische Merkmale seiner Träger dauerhaft zum Ausdruck bringen und auch für kommende Generationen Bestand haben.
Der Wappenstifter bestimmt, wer berechtigt ist, das neu geschaffene Wappen zu führen. Üblicherweise steht dieses Recht dem Stifter selbst sowie seinen Nachkommen gleichen Namens zu. Damit wird das Wappen zu einem bleibenden Familienzeichen, das von Generation zu Generation weitergegeben werden kann.





