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Ein neues Familienwappen
Wo kein überliefertes Wappen vorhanden ist, kann jederzeit ein neues Wappen geschaffen werden. Es muss jedoch eigenständig sein und sich eindeutig von ...

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Löwepflug

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Wappenrecht
Öffentliche Wappen
Das
Wappenrecht ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Auf Bundesebene bestehen zwar verschiedene gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Wappen und anderen öffentlichen Zeichen. Rechtlich geschützt sind jedoch ausschliesslich die öffentlichen Wappen der Eidgenossenschaft, der Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden.

Private Wappen

Für private Wappen, insbesondere Familienwappen, besteht in der Schweiz keine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Im Laufe der Zeit hat sich jedoch ein allgemein anerkanntes Gewohnheitsrecht entwickelt.

Grundsätzlich darf jede natürliche oder juristische Person – also auch Vereine und andere Organisationen – ein eigenes Wappen annehmen und führen. Eine Eintragung in ein öffentliches Register ist dafür nicht erforderlich.

Voraussetzung ist jedoch, dass kein bereits bestehendes Wappen übernommen oder nachgeahmt wird. Familienwappen geniessen, ähnlich wie der Familienname, den Schutz der Persönlichkeitsrechte nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch.

Das Gewohnheitsrecht erlaubt es zudem, ein bestehendes eigenes Wappen zu verändern oder ein neues Wappen zu schaffen. In der Gestaltung besteht weitgehende Freiheit, sofern dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden und kein bereits bestehendes Wappen übernommen wird.

Was gehört zu einem Wappen
Das eigentliche Wappen besteht aus dem Wappenschild, auf dem das Wappenbild dargestellt ist. Es kann durch ein Oberwappen ergänzt werden, bestehend aus einem auf dem Schild ruhenden Helm mit Helmzier (Kleinod) sowie der Helmdecke, die den Helm umgibt und beidseitig herabfällt.

Weitere Bestandteile wie Schildhalter oder eine Devise (Wahlspruch) kommen bei Familienwappen nur selten vor.

Welches Familienwappen darf ich führen?
Viele wünschen sich ein eigenes Familienwappen. Häufig ist jedoch nicht bekannt, ob die eigenen Vorfahren jemals ein Wappen geführt haben. Nach längerer Suche findet sich vielleicht ein Wappen einer Familie mit demselben Namen. Doch stellt sich sofort die entscheidende Frage: Darf ich dieses Wappen überhaupt verwenden? Nicht selten existieren sogar mehrere Wappen zu einem Familiennamen. Welches davon ist das richtige?

Die sicherste Antwort liefert die eigene Familiengeschichte. Das Wappen, das Sie mit Recht führen dürfen, ist dasjenige Ihrer direkten Vorfahren. Lässt sich ein solches Wappen auf einem alten Siegel, Grabmal, Hauszeichen, Gemälde oder anderen historischen Gegenständen nachweisen, bestehen keine Zweifel: Dieses Wappen gehört zu Ihrer Familie. Entspricht es nicht den heraldischen Regeln oder wurde es im Laufe der Zeit verfälscht dargestellt, kann und sollte es fachgerecht bereinigt und in seiner ursprünglichen Form wiedergegeben werden.

Stammt Ihre Familie aus einem Ort, in dem alle Träger desselben Familiennamens auf einen gemeinsamen Stamm zurückgehen und nur ein einziges Wappen geführt wurde, so kann dieses Wappen in der Regel übernommen werden. Bestehen dagegen mehrere, voneinander unabhängige Familienzweige mit unterschiedlichen Wappen, ist zunächst eine genealogische Abklärung erforderlich. Erst wenn die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Stamm nachgewiesen ist, lässt sich das dazugehörige Wappen mit Sicherheit bestimmen.

Lässt sich trotz sorgfältiger Nachforschungen kein eindeutiger Zusammenhang herstellen oder bleibt die Herkunft des richtigen Wappens ungewiss, ist die Neuschöpfung eines Familienwappens die beste Lösung. Ein neues Wappen kann sich durchaus an historischen Vorbildern oder an einem älteren Wappen gleichen Namens orientieren, muss sich jedoch durch seine Gestaltung oder seine Tinkturen eindeutig davon unterscheiden. Selbstverständlich sollte es den heraldischen Regeln entsprechen und klar, einprägsam sowie zeitlos gestaltet sein.

Vorsicht ist vor allem bei überladenen Wappen geboten. Ein gutes Wappen zeichnet sich durch Einfachheit, Klarheit und Wiedererkennbarkeit aus. Moderne Gegenstände wirken in einem Wappen meist unpassend und sollten ebenso vermieden werden wie die Übernahme des Wappens einer ausgestorbenen Adelsfamilie – auch dann, wenn deren Familienname dem eigenen ähnlich oder sogar identisch ist. Ein Familienwappen ist kein Namenszeichen, sondern ein überliefertes Kennzeichen einer bestimmten Abstammungslinie.

Wulst
Der Helmwulst ist ein um den Helm gewundenes Tuch, das meist in den Haupttinkturen des Wappens gehalten ist. Er entstand vermutlich aus dem praktischen Bedürfnis, der Helmdecke besseren Halt zu geben und gleichzeitig die Verbindungsstelle zwischen Helm und Helmzier (Kleinod) zu verdecken.

Ein Helmwulst besteht in der Regel aus fünf oder sechs Windungen und liegt stets auf der Helmdecke. Da er heraldisch als Bestandteil der Helmdecke gilt, ist ein Helmwulst ohne Helmdecke unzulässig.

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