Farben (Tinkturen) und ihre Bedeutung
Die Farben wurden ursprünglich nach ihrer symbolischen Bedeutung gewählt und den Planeten sowie den Edelsteinen zugeordnet:
- Gold (Gelb): Sonne – Topas – Würde, Stärke, Beständigkeit, Glanz, Verstand, Ansehen, Tugend, Hoheit
- Silber (Weiss): Mond – Perle – Reinheit, Wahrheit, Weisheit, Klarheit, Unschuld, Freude
- Blau: Jupiter – Saphir – Treue, Beständigkeit, Würde
- Rot: Mars – Rubin – Liebe, Stärke, Leidenschaft
- Schwarz: Saturn – Diamant – Standhaftigkeit, Weisheit, Beständigkeit
- Grün: Venus – Smaragd – Freiheit, Schönheit, Gesundheit, Hoffnung, Natur
In der Heraldik werden Farben grundsätzlich nicht in unterschiedlichen Helligkeitsstufen dargestellt. So wird beispielsweise nicht zwischen Hell- und Dunkelgrün unterschieden; massgebend ist allein die Grundfarbe Grün. Ebenso werden Schild und Wappenfiguren traditionell ohne plastische Wirkung wiedergegeben, das heisst ohne Schattierungen oder räumliche Effekte.
Seltene und untypische Tinkturen
Neben den klassischen heraldischen Farben und Metallen begegnen in der Heraldik auch einige seltene oder nur eingeschränkt gebräuchliche Tinkturen. Sie gehören nicht zum traditionellen Grundbestand der heraldischen Farbgebung und werden daher mitunter als unechte Farben bezeichnet.
- Purpur: Purpur ist zwar eine in der klassischen Heraldik bekannte Tinktur, wird jedoch nur selten verwendet.
- Braun: Braun zählt zu den sogenannten unechten Farben. In der Heraldik wird es nur ausnahmsweise zugelassen. Wo es möglich ist, sollte Braun durch eine heraldisch anerkannte Farbe wie Rot oder Schwarz ersetzt werden.
- Orange: Orange ist eine vergleichsweise junge und seltene heraldische Tinktur. Sie findet sich vor allem in der späteren und modernen Heraldik, gehört jedoch nicht zum klassischen Bestand der heraldischen Farben.
Naturfarben
Eine besondere Stellung nehmen die sogenannten Naturfarben ein. Sie geben eine Figur nicht in einer heraldisch stilisierten Tinktur wieder, sondern orientieren sich ausnahmsweise an ihrer natürlichen Farbgebung. Ihr Gebrauch sollte zurückhaltend erfolgen.
- Fleischfarben (Inkarnat): Als Inkarnat bezeichnet man die natürliche Hautfarbe des Menschen. Sie kann beispielsweise bei Gesichtern, Händen oder bestimmten Körperteilen von Figuren verwendet werden. Auch bei Tierdarstellungen kann die natürliche Färbung einzelner Körperpartien ausnahmsweise als naturfarben angegeben werden.
- Pelzwerk – Hermelin und Feh: Das Pelzwerk nimmt innerhalb der Heraldik eine Sonderstellung ein. Hermelin und Feh stehen gewissermassen zwischen Farbe und Metall und bilden eine eigenständige Gruppe traditioneller heraldischer Tinkturen. Ihre charakteristischen Muster sind nicht als blosse Verzierung zu verstehen, sondern gehören unmittelbar zur heraldischen Darstellung.





